Die Gemeinde stellt mehrere Festsäle zur Verfügung, in denen private Feiern (Geburtstage, Hochzeiten, Kommunionen...) oder Tanz-/Disco-Feste veranstaltet werden können.

Es handelt sich um die Säle in:

  • Beiler
  • Binsfeld
  • Holler
  • Weiswampach

Außerdem kann auch das Zelt im Centre de Loisirs beim See in Weiswampach gemietet werden.

Für jede Vermietung muss zwingend eine schriftliche Anfrage an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden. 

Diese Anfrage kann online über den Online-Reservierungsservice erfolgen.

Sie kann auch durch Rücksendung des Reservierungsantragsformulars erfolgen, das in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ verfügbar ist.

Vorläufige Reservierungen werden nicht berücksichtigt. Die Abgabe der Online-Reservierungsanfrage oder des Formulars ist für jede Reservierung erforderlich.

Nach Prüfung und Bestätigung Ihres Antrags wird Ihnen eine Rechnung über die Zahlung der Mietgebühr und der Kaution zugesandt. 

Wichtige Informationen!

Wenn zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Rechnung noch nicht beglichen ist, wird der Saal nicht zur Verfügung gestellt.

Der Organisator/Antragsteller muss bei der Veranstaltung persönlich vor Ort sein. Er ist der Verantwortliche für die Veranstaltung. 

Nützliche Dokumente
Antrag zum Ausfüllen und Einreichen bei der Gemeindeverwaltung für die Vermietung eines Gemeindesaals
Nutzungsordnung für das Zelt im Freizeitzentrum, die vom Gemeinderat am 15. Mai 2018 genehmigt wurde.
Gebührenordnung für die Nutzung des Zeltes im Freizeitzentrum des Gemeinderats vom 20. August 2018, am 10. Oktober 2018 vom Innenministerium genehmigt.
Nutzungverordnung für die Sporthalle und die Kulturzentren
Tarifverordnung für die Nutzung der Sporthalle und der Kulturzentren
Sicherheitsmaßnahmen, die in den Gemeinderäumen einzuhalten sind - Maximale Besucherzahl
Saal in Beiler
Saal in Binsfeld
Saal in Holler
Saal in Weiswampach