Um in Luxemburg standesamtlich heiraten zu können, müssen Sie vorab eine Reihe von Schritten unternehmen (die je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Eheleute unterschiedlich sein können) und alle erforderlichen Unterlagen für die Heiratsakte zusammenstellen. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Fälle, die auftreten können, ist es ratsam, sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden.
Die kirchliche Trauung kann erst nach der standesamtlichen Trauung stattfinden. Daher ist die alleinige religiöse Eheschließung, d. h. ohne vorherige standesamtliche Trauung, strengstens untersagt.
Die Vorbereitung der standesamtlichen Eheschließung betrifft alle Personen, die in Luxemburg eine Ehe schließen möchten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Um in Luxemburg heiraten zu können, müssen die künftigen Ehepartner mindestens 18 Jahre (Mann) bzw. 18 Jahre (Frau) alt sein, und einer von ihnen muss seinen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung von mindestens einem Elternteil erforderlich.
Die Vorbereitung der zivilen Eheschließung muss spätestens beginnen :
2 Monate vor dem Datum der Eheschließung für Einwohner mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit ;
3 Monate vor dem Datum der Eheschließung für Einwohner ohne luxemburgische Staatsangehörigkeit.
Die Ehe kann nur in der Gemeinde (nach Wahl) geschlossen werden, in der einer der zukünftigen Ehegatten seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat.