Jede Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, kann in Luxemburg eine Partnerschaft eingehen, sofern sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg hat.
Eine Partnerschaft in Luxemburg können Personen erklären, die:
- geschäftsfähig sind (die Person darf nicht für geschäftsunfähig erklärt worden sein oder eine nicht emanzipierte Minderjährige oder ein geschützter Volljähriger sein).
- nicht bereits durch eine andere Ehe oder Partnerschaft gebunden sind
- nicht auf den folgenden Ebenen miteinander verwandt oder verschwägert sind:
- In der direkten Linie ist die Partnerschaft zwischen Verwandten in aufsteigender Linie und legitimen oder natürlichen Nachkommen sowie Verwandten in derselben Linie verboten.
- In der Seitenlinie ist die Partnerschaft zwischen ehelichen oder natürlichen Geschwistern und Verwandten im selben Grad verboten.
- ist die Partnerschaft auch zwischen Onkel und Nichte, Tante und Neffe verboten.