Inhalt
Ausgestellte Zertifikate
  • Bescheinigung des Wohnsitzes
  • Erweiterte Wohnsitzbescheinigung
  • Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerlisten
  • Lebensbescheinigung
  • Mit dem Original übereinstimmende Kopie
    Beglaubigung einer Unterschrift
  • Einverständniserklärung der Eltern

Die Wohnsitzbescheinigung und die erweiterte Wohnsitzbescheinigung können auch direkt auf myGuichet heruntergeladen werden (Verpflichtung zum Besitz eines LuxTrust-Produkts).

Beglaubigung von Unterschriften

Um seine eigene Unterschrift zu beglaubigen, muss der Betreffende persönlich beim Bevölkerungsamt vorsprechen und das entsprechende Dokument vor dem Beamten, der zur Beglaubigung der Unterschrift befugt ist, unterschreiben. 

Elterliche Erlaubnis

Das Bevölkerungsamt kann eine elterliche Genehmigung ausstellen, mit der ein Elternteil, der die elterliche Sorge innehat, sein minderjähriges Kind ermächtigt, ins Ausland zu reisen (entweder allein oder in Begleitung einer dritten Person).

Um die entsprechende Genehmigung ausstellen zu können, müssen Sie persönlich beim Bevölkerungsamt vorstellig werden und Ihren Personalausweis sowie die folgenden Informationen bereithalten:

  • Zielort der Reise des Kindes
  • Datum der Abreise und der Rückreise
  • Name der Person, die das Kind begleitet (falls zutreffend).

Die elterliche Zustimmung kann Ihnen nicht per Post zugeschickt werden, sondern Sie müssen sie vor dem Gemeindebeamten unterschreiben, der Ihre Unterschrift beglaubigt.

Beglaubigte Kopie

Das Bevölkerungsamt kann beglaubigte Kopien ausstellen, die mit dem Original übereinstimmen. Dazu müssen Sie nur mit dem Original, das Sie kopieren möchten, vorstellig werden.  

Auszug aus dem Strafregistrer

Ein Auszug aus dem Strafregister kann jeder natürlichen Person ausgestellt werden, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder in Luxemburg wohnt.

Dieses Dokument kann im Rahmen bestimmter Verfahren erforderlich sein, insbesondere :

  • um eine Niederlassungserlaubnis für den Zugang zu bestimmten Berufen zu beantragen ;
  • um Zugang zu Berufen im Gesundheitswesen zu erhalten ;
  • um auf die Anfrage eines Arbeitgebers im Rahmen der Personalbeschaffung oder -verwaltung zu antworten, z. B. im Hinblick auf eine Einstellung :
  • für berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten, die regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen beinhalten (Sonderbulletin "Schutz von Minderjährigen") ;
  • in bestimmten Berufszweigen (Privatsektor, private Sicherheitsdienste, Geldtransporte usw.) ;
  • um sich an einer öffentlichen Ausschreibung zu beteiligen (Strafregister der juristischen Person, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, oder der natürlichen Person, wenn es sich um einen Einzelunternehmer handelt), usw.

Das Strafregister kann beim Strafregisteramt beantragt werden, indem Sie das Antragsformular ausfüllen.

Leumundszeugnis

Das sogenannte "Leumundszeugnis", das hin und wieder von einigen ausländischen Behörden verlangt wird, existiert im Großherzogtum Luxemburg nicht mehr und kann nicht mehr ausgestellt werden.

Wen kontaktieren?
Judith   Schroeder
+352 97 80 75 - 21
Einwohnermeldeamt
Semir   Alili
+352 97 80 75 - 23
Gilles   Radrizzi
+352 97 80 75 - 22
Bauwesen / Einwohnermeldeamt / Standesamt
Stefany   Valle Moura
+352 97 80 75 - 25
Einwohnermeldeamt / Standesamt
Einwohnermeldeamt