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Betroffene Personen

Jede Person, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt und ihren Wohnsitz in der Gemeinde Weiswampach begründet hat.

Personen, die nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich mit der Botschaft ihres Heimatlandes in Verbindung setzen.

Gültigkeit und zu zahlende Gebühr

Der luxemburgische Reisepass hat eine Gültigkeit von

  • 2 Jahren für Kinder unter 4 Jahren: 30,00 € (per Überweisung) + 7,50 € Gemeindesteuer (vor Ort zu zahlen).
  • 5 Jahren für alle Personen älter als 4 Jahre: 50,00 € (per Überweisung) + 7,50 € Gemeindegebühr (vor Ort zu zahlen).

Bevor Sie einen Reisepass bei der Gemeinde beantragen, müssen Sie die Gebühr per Überweisung auf das Konto Nr. CCPL IBAN LU46 1111 1298 0014 0000 (Empfänger: Passamt) mit dem Vermerk "Antrag auf einen biometrischen Reisepass für Vorname/Name" bezahlen und den Zahlungsnachweis beim Einwohnermeldeamt vorlegen.

Bitte beachten Sie dies: Die Kommunalsteuer muss vor Ort in Bar bezahlt werden.

Es ist nicht notwendig, ein Foto mitzubringen. Das Foto wird vor Ort gemacht.

Ausstellen des Reisepasses

Die Frist für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt in der Regel 10 Tage.

Verlust/Diebstahl des Reisepasses

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie eine Verlust- oder Diebstahlanzeige beim Büro der Police Grand-Ducale am Ort des Diebstahls oder im Ausland bei den örtlichen Polizeibehörden machen.

Die Verlust- oder Diebstahlanzeige kann auch online erfolgen.