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Betroffene Personen

Jede Person, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt und ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde Weiswampach begründet hat.

Personen, die nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich mit der Botschaft ihres Heimatlandes in Verbindung setzen.

Gültigkeit und zu zahlende Gebühr

Der luxemburgische Personalausweis ist gültig für eine Dauer von

  • 2 Jahre für Kinder unter 4 Jahren: 5,00 € (per Überweisung) + 7,50 € Gemeindesteuer (vor Ort zu zahlen)
  • 5 Jahre für Kinder zwischen 4 und 15 Jahren: 10,00 € (per Überweisung) + Kommunalsteuer von 7,50 € (vor Ort zu zahlen).
  • 10 Jahre für alle Personen über 15 Jahre: 14,00 € (per Überweisung) + 7,50 € Kommunalsteuer (vor Ort zu zahlen).

Der Betrag muss entweder auf das Konto CCPL IBAN LU44 1111 7028 7715 0000 überwiesen werden, bevor der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises gestellt wird (Begünstigter: TS-CE CTIE Carte d'identité; Mitteilung "Vorname und Name"), oder vor Ort mit der Payconiq-Anwendung bezahlt werden.

Im Falle einer Überweisung muss der Zahlungsnachweis bei der Einreichung des Antrags beim Bevölkerungsamt vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kommunalsteuer vor Ort in Bar bezahlt werden muss.

Es ist nicht notwendig, ein Foto mitzubringen. Das Foto wird vor Ort gemacht.

Ausstellung der Karte

Die Frist für die Ausstellung des Personalausweises beträgt in der Regel 10 Tage (beim Bevölkerungsamt der Gemeinde Weiswampach).

Der Personalausweis muss in den folgenden Fällen erneuert werden:

  • Die auf dem Ausweis angegebene Gültigkeitsdauer läuft ab.
  • Das Passbild des Inhabers entspricht nicht mehr seiner aktuellen Physiognomie.
  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Personalausweises
  • Änderung des Vor- oder Nachnamens des Inhabers
  • Änderung der Identifikationsnummer
Verlust/Diebstahl des Personalausweises

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie eine Verlust- oder Diebstahlanzeige beim Büro der Police Grand-Ducale des Ortes, an dem der Diebstahl stattgefunden hat, oder im Ausland durch die örtlichen Polizeibehörden machen.

Die Verlust- oder Diebstahlanzeige kann auch online erfolgen.