Die Gemeindeeinnahme ist zuständig für:
- Zahlung der Rechnungen der Lieferanten;
- Einziehung von Rechnungen;
- Überwachung der Zahlungsfristen und -vereinbarungen;
- Einziehung von Forderungen;
- Verwaltung von Einzugsermächtigungen;
- Verwaltung der Grundsteuer;
- Rückzahlung von Gutschriften;
- Einzahlungen und Abrechnungen von Kautionen.