Der Bürgermeister und die Schöffen werden aus dem Gemeinderat heraus für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Wie bei den Mitgliedern des Gemeinderats richtet sich auch die Anzahl der Schöffen nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Das Schöffenkollegium tritt unter dem Vorsitz des Bürgermeisters an den Tagen und zu den Zeiten zusammen, die in der Gemeindeordnung festgelegt sind, und so oft wie nötig, um dringende Angelegenheiten zu behandeln. Die Sitzungen des Schöffenkollegiums sind nicht öffentlich.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde Weiswampach besteht aus drei Mitgliedern, nämlich: