Der Gemeinderat tritt zusammen, wann immer es die laufenden Geschäfte, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, erfordern. Er wird vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium einberufen und seine Sitzungen finden unter dem Vorsitz des Bürgermeisters statt.
Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, außer in Ausnahmefällen, insbesondere wenn es um Personen geht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weiswampach setzt sich aus 8 Mitgliedern zusammen: